Schulordnung

Schulordnung des Gymnasiums Osterholz-Scharmbeck,
beschlossen von der Gesamtkonferenz am 25.05.1992. Gültig ab 01.08.1992, zuletzt
geändert am 03.06.2013 und aktualisiert am 22.06.2015

Änderung zu Punkt 11, Beschluss Gesamtkonferenz v. 19.06.2023

Änderung Punkt 11b, nach Beanstandung, gültig ab 29.11.2022

A       GRUNDSÄTZE

1. VON DER WÜRDE
Die Würde eines jeden Menschen an unserer Schule ist unantastbar. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gäste.

2. VOM GELINGEN
Alle sind für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass erfolgreicher Unterricht und erholsame Pausen Grundlage für eine lebendige Schule sind.

3. VON DER FREIHEIT UND DER VERANTWORTUNG
Die Schule gibt in dem Maß Freiheit, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen und bereit sein, Konsequenzen zu tragen.

4. VON DER FREUNDLICHKEIT UND DER TOLERANZ
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer so, wie er behandelt werden möchte.

5. VOM STREITEN MITEINANDER
Kritik ist erwünscht, wenn sie zur Besserung der Verhältnisse führen kann. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit dieser Kritik verbessern will. Dann hilft die Kritik allen. Dabei muss jedem das Recht auf Irrtum zugestanden werden. Wer kritisiert, um Menschen zu beleidigen, hilft niemandem.

6. VOM DIENST FÜR DIE GEMEINSCHAFT
Alle übernehmen Aufgaben für die Gemeinschaft. Im alltäglichen Schulablauf sind viele kleine Aufgaben zu erledigen. Es ist gerecht, wenn sich alle an diesen Aufgaben beteiligen. So tragen alle Verantwortung für unsere Schule.

7. VOM ARBEITSPLATZ SCHULE
Alle gestalten unseren Arbeitsplatz Schule so, dass wir uns gerne in den Räumen aufhalten. Jede Klasse hat die Möglichkeit, in Absprache mit dem Klassenlehrer ihren Klassenraum so zu gestalten, dass sich alle darin wohl fühlen und gerne lernen. Darüber hinaus sind auch die Flure und die Außenanlagen zu pflegen und zu gestalten. Mit den Einrichtungen und allen Leihgaben wird sorgfältig umgegangen.

8. VON DER SCHULE UND DER UMWELT
In der Schule soll nach ökologischen Grundsätzen gehandelt werden. Alle bemühen sich, Müll zu vermeiden, mit Energien sparsam umzugehen und grundsätzlich umweltfreundliche Produkte zu benutzen. Der Schulbereich ist naturnah zu gestalten. Konkrete Erfahrung mit Natur ist Teil des Unterrichts.

9. VON UNS ALLEN
Immer wieder machen wir etwas gemeinsam. Das betrifft Feste wie Schul- und Sportfeste, aber auch Vollversammlungen, Aufführungen, Projektwochen, Diskussionsveranstaltungen, Schulfahrten, … .

10. VON DER VERÄNDERUNG
Die Zeiten ändern sich, und eine Schule kann nicht gleich bleiben. Die Strukturen der Schule und die Regeln in der Klasse ändern sich mit wechselnden Zeiten.

B       ORGANISATORISCHES

1. Jede Klasse erhält für die Jahrgänge 5-11 (mindestens für 5/6, 7/8 und 9/10/11) ihren eigenen Klassenraum, für den sie verantwortlich ist. Dabei werden Jahrgangsbereiche gebildet. Von diesen Vorgaben wird nur in begründeten Ausnahmefällen abgesehen.

2. Für den Aufenthalt in den Pausen stehen Höfe, Hallen und Klassenräume zur Verfügung. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

3. Weiterhin steht allen das „Bunte Forum“ als Treffpunkt und Arbeitsbereich in den Pausen und Freistunden zur Verfügung.

4. Auf dem Schulgelände gilt für alle Anwesenden ein striktes Rauch- und Alkoholverbot.

5. Das Verlassen des Schulgeländes während der Hofpausen ist für die Jahrgänge 5-10 nicht gestattet. Die Einnahme bzw. die direkte Besorgung des Mittagessens außerhalb des Schulgeländes ist in der Mittagspause erlaubt. Ein weiterführender Versicherungsschutz ist ausgeschlossen. Der Besuch des Medienhauses in den Freistunden und während der Mittagspause (z.B. zur Nutzung des Mensaangebots) ist erlaubt.

6. Bei Feueralarm verlassen alle Schülerinnen und Schüler geordnet mit ihrem Fachlehrer die Schule in Richtung der auf den Fluren und Hallen angegebenen grünen Wegweiser und sammeln sich auf dem Sportplatz mit der Aufstellungsregel von Schuljahrgang 5 nach Schuljahrgang 13 aufsteigend. . Gleiches gilt für alle Schülerinnen und Schüler, welche in den Mobilbauklassen bzw. dem Klassenhaus unterrichtet werden.

7. Um Diebstähle zu vermeiden, sollten Wertsachen nicht in den Klassen, Fachräumen, in der Sporthalle oder auf den Fluren in Schultaschen oder in der Kleidung aufbewahrt werden. Eine Haftung kann nicht übernommen werden, Fundsachen sind beim Hausmeister oder beim Schulassistenten abzugeben.

8. Freistellungen vom Unterricht werden wie folgt geregelt:
(Vermerk im Klassenbuch oder Kursheft erforderlich)
a) für eine oder mehrere Stunden:
vorher mündlich beim zuständigen Klassenlehrer oder Tutor. Im Krankheitsfall kann der Fachlehrer eine Schülerin bzw. einen Schüler für den weiteren Unterricht des Tages beurlauben. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler haben eine Entschuldigung der Eltern nachzureichen.
b) für einen Tag:
vorher schriftlich beim Klassenlehrer oder Tutor (für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler mit Unterschrift der Eltern).
c) für mehr als einen Tag:
vorher schriftlich über den Klassenlehrer oder Tutor an den Schulleiter. Anträge auf Unterrichtsbefreiung vor oder im Anschluss an Ferien können nur in besonderen Ausnahmefällen durch den Schulleiter genehmigt werden.

9. Fehlen und Verspätungen im Unterricht werden im Klassenbuch oder Kursbuch vermerkt. Für Versäumnisse legen die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Mitteilung mit Begründung vor (bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern mit Unterschrift der Eltern).

10. Am unzensierten „Schwarzen Brett“ in der Pausenhalle (H 001) können alle zur Schule gehörende Aushänge angebracht werden. Aushänge strafbaren Inhalts oder Aushänge ohne Unterschrift werden von der Schulleitung entfernt.

11. Nutzung digitaler Endgeräte

Änderung zu Punkt 11b), gültig ab 29.11.2022 bis zur Verabschiedung der neuen Schulordnung

Bis zur Verabschiedung der neuen Schulordnung wird folgende neue Vorgehensweise vorgeschlagen: Die Handys, usw. werden in den Schultaschen, Rucksäcken, usw. der Schüler*innen verstaut und während der schriftlichen Leistungsüberprüfung an einem gemeinsamen Ort im Klassenraum abgestellt.

Ausgenommen davon sind die schriftlichen Abiturprüfungen. Hier gilt weiterhin: „Die Prüflinge sind darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Smartphones, Smartwatches oder vergleichbarer nicht genehmigter digitaler Endgeräte während der Prüfungszeit als Täuschungsversuch gewertet wird.“ (siehe Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 2022, v. 28.01.2022)

(BUN)

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